Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Glienicke/Nordbahn
Aufgabe
Ziel und Zweck des im Jahre 1993 geründeten Fördervereins ist es, die örtliche Feuerwehr zu unterstützen und noch besser auszustatten, um damit nicht zuletzt auch die Sicherheit aller Glienicker Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen.
Durch die Mitgliedsbeiträge des Fördervereins wird ein wichtiger Beitrag zur Unterstützung der Arbeit unserer Freiwilligen Feuerwehr sowie der Kinder- und Jugendarbeit geleistet.
Warum ist der Förderverein wichtig?
Einer Feuerwehr ist es aufgrund ihrer Rechtsform nicht gestattet eigene Gelder einzunehmen und zu verwalten bzw. auszugeben. Das bedeutet, dass die Feuerwehr nur über „Vermittler“ Zuschüsse beantragen, Sponsoren werben oder Gelder durch Veranstaltungen einnehmen kann. Diese Vermittlerrolle übernimmt der Förderverein.
JEDER, der die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr unterstützen möchte, kann dem Förderverein beitreten. JEDES Engagement zählt!
Mitgliedschaft und Spendenkonto
Mit einer Mitgliedschaft oder aber auch einer Spende kann die Freiwillige Feuerwehr unterstützt werden. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 40 Euro
im Jahr. Der Mitgliedsbeitrag sowie Spenden sind aufgrund der Gemeinnützigkeit des Vereins steuerlich absetzbar.
Bankverbindung:
Mittelbrandenburgische Sparkasse
IBAN: DE10 1605 0000 3702 0005 25
Projekte
Unter anderem:
° Förderung der Kameradschaft
° Förderung der Nachwuchsarbeit
° Unterstützung bei der Ausbildung unserer
Kinder- und Jugendfeuerwehr
° Zuschüsse für die Anschaffung von
Ausrüstung und Gerätschaften
° Mithilfe bei öffentlichen Veranstaltungen,
Festen, Jubiläen und Events
° Bezuschussung bei Fahrten der
Kinder- und Jugendfeuerwehr
° Bezuschussung von Team-Building
Maßnahmen der aktiven Feuerwehr
° Bezuschussung bei der Einkleidung
Vorstand
° Vorsitzender: Martin Glowacki
° stv. Vorsitzender: Heiko Glyz
° Schatzmeister: Rainer Brauer
° Schriftführerin: Sabine Weber
Kontakt
E-Mail:
Wenn Sie an einer Mitgliedschaft interessiert sind, nehmen Sie per Mail gerne Kontakt mit uns auf. Wir senden Ihnen selbstverständlich die aktuelle Satzung zu.